Grundsätzlich besteht für alle Schüler*innen die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht. Aus wichtigen Gründen kann durch die Erziehungsberechtigten eine Beurlaubung beantragt werden. Dieser Antrag ist rechtzeitig vor dem betroffenen Termin an die Klassenleitung bzw. in der Oberstufe an die Stufenleitung zu stellen, hierfür kann je nach Absprache mit den Lehrkräften der analoge oder digitale Weg genutzt werden.
Dieses Formular kann hier heruntergeladen werden.

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